Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer darf das Dach der Gemeinschaft nicht betreten; §§ 15 WEG; 1004 BGB
OLG Hamm, AZ: 15 W 49/05, 20.10.2005
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 122/18, 23.07.2019
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 41/16, 18.08.2017
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 300/08, 23.09.2009
-
OLG Hamm, AZ: 15 W 175/07, 21.06.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Begehung Flachdach Gemeinschaftseigentum
Ähnliche Urteile
- Laufenten gehören nicht in eine Eigentümergemeinschaft / WEG-Verband kann Nutzungsrechte der einzelnen Wohnungseigentümer durchsetzen
- Jahrelange unentgeltliche Stellplatznutzung kann durch GdWE widerrufen werden; §§ 19, 1004 BGB
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
- Ist eine bauliche Veränderungen auf dem Gemeinschaftsgrundstück bei faktischer Begründung eines Sondernutzungsrechts zulässig? - §§ 20 Abs. 4; 21 Abs. 1 WEG
- Pflegeheim für Demenzkranke in Eigentumswohnung unzulässig; §§ 1 Abs. 2, 12Abs. 2, 15 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beirat Telefonwerbung Wurzeln Einstimmigkeit Miete Makler Jahresabrechnung Garage Verkehrsunfall Wirtschaftsplan Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Wohnungseigentümer Kurioses Abschleppen Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Anfechtungsklage Nachbarrecht Eigentümerversammlung Veränderung Verwaltungsbeirat Protokoll Kündigung Schimmel Tierhaltung Beschluss Mietminderung Treppenlift Abmahnung Sondereigentum Verwalter Arzthaftung Organisationsbeschluss Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!