Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Corona-Lockdown: Überlassung eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs
OLG Düsseldorf, AZ: I-1 U 30/22, 16.08.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ist der Vertragsgegenstand nicht nur die Überlassung einer Immobilie, sondern auch die Überlassung eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs, liegt im Falle pandemiebedingter Einschränkungen der Nutzbarkeit der Miet- bzw. Pachtsache („Lockdown“) kein Fall der Unmöglichkeit vor, sondern ein nach Maßgabe von § 313 BGB zu beurteilender Fall der Störung der Geschäftsgrundlage.

Der Fall, dass gerade ein solches Gewerbe temporär untersagt wird, begründet keine Unmöglichkeit der Überlassung des Gewerbebetriebes, sondern beeinträchtigt die Nutzbarkeit des vertragsgegenständlichen Gewerbes.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Corona Lockdown Gewerbe unternehmen Firma verkauft gekauft geschlossen staatliche allgemein verfügung Schadensersatz Nichtleistung unmöglichkeit ausgeschlossen Schule Ballett Tanzen Unterricht stunden lernen Lehrer kunden kundenstamm