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Besitzstörung durch Schwenkkranaufstellung
OLG Karlsruhe, AZ: 6 U 121/91, 11.12.1991
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Das Eindringen des Schwenkarms eines Baukrans in den Luftraum des Nachbargrundstücks ist eine Besitzstörung iSd BGB § 858 Abs 1.

Das Hammerschlags- und Leiterrecht aus BadWürttNachbG § 7c stellt keine Einschränkung des Eigentümers mit der Folge einer Einschränkung des Besitzrechts dar.?
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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