Detailansicht Urteil
Offensichtlich fehlerhafter Mietspiegel nicht anwendbar; §§ 558, 558c, 558d BGB
AG Siegburg, AZ: 123 C 60/21, 29.08.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Berlin I, AZ: 65 S 527/13, 07.11.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 46/12, 21.11.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Erforderlichkeit der Kostenaufstellung nach einzelnen Gewerken bei mehreren Modernisierungsarbeiten
- Klärung einer Mieterhöhung im Beweissicherungsverfahren unzulässig; §§ 558a BGB, 485 ff ZPO
- Zur fristgerechten Mieterhöhungsklage bei fehlender beglaubigter Abschrift; §§ 558b Abs. 2 S.3 BGB; 189 ZPO
- Erneute Mieterhöhungsklage nach zwischenzeitlicher Klagerücknahme; § 558f BGB???
- Erhöhung der Miete vor Mietbeginn: Verstoß gegen §§ 556d, 556g, 557f BGB ???
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Sondereigentum Abmahnung Jahresabrechnung Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Arzthaftung Kündigung Abschleppen Verwaltungsbeirat Beirat Gemeinschaftseigentum Tierhaltung Wohnungseigentümer Garage Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Wurzeln Nachbarrecht Protokoll Eigentümerversammlung Beschluss Schimmel Veränderung Makler Telefonwerbung Einstimmigkeit Eigenbedarfskündigung Wirtschaftsplan Mietminderung Verwalter Anfechtungsklage Verkehrsunfall Kurioses Treppenlift
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!