Detailansicht Urteil
Keine Beschlusskompetenz der Gemeinschaft für Genehmigung der Gesamtjahresabrechnung; §§ 18, 19 WEG
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 41/21 WEG, 01.07.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
Beschluss über Gesamtabrechnung (nunmehr: Vermögensbericht) ist auch nach der WEG-Reform unschädlichLG Dortmund, AZ: 1 S 85/22, 25.10.2022
-
AG Wiesbaden, AZ: 92 C 3463/21, 01.07.2022
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 21/21, 25.03.2022
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vermögensbericht Rechtsanwalt Frank Dohrmann Nichtigkeit Bottrop
Ähnliche Urteile
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR sind in WEG-Vefahren nicht klage- und anfechtungsbefugt
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Keine Beschlussersetzung durch das Gericht ohne Vorbefassung der Gemeinschaft; §§ 28, 44 WEG
- Zum Anspruch eines einzelnen Eigentümers auf Eigentümerversammlung: Verwalter muss einmal im Jahr Versammlung einberufen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Treppenlift Miete Eigentümerversammlung Verwaltungsbeirat Kündigung Protokoll Jahresabrechnung Makler Verwalter Garage Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Wurzeln Einstimmigkeit Nachbarrecht Veränderung Beschluss Eigenbedarfskündigung Tierhaltung Abmahnung Kurioses Beirat Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Telefonwerbung Abschleppen Verkehrsunfall Anfechtungsklage Arzthaftung Mietminderung Teilungserklärung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!