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Der Besuch mit Hunden von 2-3 mal pro Woche in einer Mietwohnung ist einer Beherbergung gleichzusetzen.
AG Oberhausen, AZ: 37 C 1818/20, 15.11.2022
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Tiere Tierhaltung Hundehaltung KAtzen
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