Detailansicht Urteil
Der Besuch mit Hunden von 2-3 mal pro Woche in einer Mietwohnung ist einer Beherbergung gleichzusetzen.
AG Oberhausen, AZ: 37 C 1818/20, 15.11.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Duisburg, AZ: 7 T 109/22, 03.01.2023
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 168/12, 20.03.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 329/11, 22.01.2013
-
AG Köln, AZ: 222 C 205/12, 25.10.2012
-
LG Köln, AZ: 6 S 269/09, 04.02.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Tiere Tierhaltung Hundehaltung KAtzen
Ähnliche Urteile
- Wann sind undichte Fenster mangelhaft? - Wie müssen Fenster durch den Vermieter instandgesetzt werden?
- Zur Verjährung bei Rückschnitt von Hecken und Versetzen von Bäumen zum Nachbargrundstück; § 47 NachbG NRW
- Wohnungseigentümer muss eine 2 m X 1 m große Sichtschutzwand nicht dulden
- Erhöhung der Erhaltungsrücklage durch Sonderumlage auch ohne Kostenvoranschläge möglich; § 19 WEG
- Laufenten gehören nicht in eine Eigentümergemeinschaft / WEG-Verband kann Nutzungsrechte der einzelnen Wohnungseigentümer durchsetzen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Arzthaftung Sondereigentum Beirat Eigentümerversammlung Makler Tierhaltung Garage Nutzungsentschädigung Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Verwalter Treppenlift Wirtschaftsplan Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung Telefonwerbung Abschleppen Gegenabmahnung Beschluss Miete Einstimmigkeit Protokoll Veränderung Kündigung Mietminderung Anfechtungsklage Gemeinschaftseigentum Schimmel Wurzeln Abmahnung Jahresabrechnung Kurioses Wohnungseigentümer Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!