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Allein der Druck, an einer Eigentümerversammlung wegen Corona nicht teilzunehmen, führt nicht zur Nichtigkeit der Beschlüsse
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 60/22, 02.02.2023
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Beschlüsse wegen eines Ladungsmangels sind regelmäßig nicht nichtig, nur anfechtbar.

Nur in ganz besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen führt nach derRechtsprechung des BGH eine unterbliebene Ladung zur Nichtigkeit der in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse, etwa wenn der Wohnungseigentümer in böswilliger Weise gezielt von der Teilnahme ausgeschlossen werden soll.

Sollten die Eigentümer im Rahmen einer 1-Mann-Versammlung dazu bewegt werden, auf eine Teilnahme zu verzichten, führt dieser auf alle Eigentümer gleichsam wirkende Druck allein noch nicht zur Nichtigkeit der auf einer "Ein-Personen-Versammlung" gefassten Beschlüsse.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Covid-19 Covid19 Wohnungseigentümerversammlung