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Falscher Verteilerschlüssel: Anfechtungskläger muss konkrete Auswirkungen auf die Abrechnung vortragen/ Nichtigkeitsgründe sind nicht von Amts wegen zu berücksichtigen
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 36/21 WEG, 13.05.2022
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Zur Anfechtung einer Jahresabrechnung genügt es nicht, die fehlerhaften Verteilerschlüssel vorzutragen. Der klagende Wohnungseigentümer muss auch die konkreten Auswirkungen auf seine Zahlungsverpflichtungen innerhalb der Anfechtungsfrist darlegen.

Nichtigkeitsgründe sind nicht von Amts wegen zu berücksichtigen, sondern der Anfechtungskläger muss sich ausdrücklilch auf Nichtigkeitsgründe berufen.

(Die Entscheidung wurde vom LG Hamburg aufgehoben.)
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop