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Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklagen sind gegen die Gemeinschaft, nicht gegen den Verwalter zu richten; § 44 WEG
AG München, AZ: 1291 C 10041/22, 07.11.2022
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Beschlussersetzungsklage Angechtungsklage Bottrop Parteistellung Passivlegitimation
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