Detailansicht Urteil
Zulässige Wohnungsvermittlung mit Erlaubnis des Vermieters
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 134/18, 14.03.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Essen, AZ: 10 S 6/22, 18.05.2022
-
BGH Karlsruhe, AZ: XI ZR 219/19, 22.09.2020
-
OLG Karlsruhe, AZ: 8 U 153/17, 12.06.2018
-
OLG Hamm, AZ: 22 U 104/16, 13.02.2017
-
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 239/06, 17.01.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Mietvertrag, Vermittlung, Zahlung von Maklerlohn, Widerrufsfrist allgemeine geschäftsbedingungen AGB Vormieter nachmieter Verbraucher unternehmer vermittlung börse
Ähnliche Urteile
- Aufrechnung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss auch bei Forderungsübergang auf die Rechtsschutzversicherung möglich; §§ 86 VVG; 407, 412 BGB
- teilweisen Untervermietung der Wohnung an einen Geflüchteten zulässig?
- Tiefgarage als rechtmäßiger Überbau auf andere Grundstück? / Verbindungen des Tiefgaragenkörpers mit den auf den überbauten Grundstücken aufstehenden Gebäuden
- Gestattung des Parkens auf dem Gemeinschaftsgrundstück kann jederzeit widerrufen werden
- Anspruch auf Untervermietung an Dritte bei beruflichen Auslandaufenthalt
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Organisationsbeschluss Treppenlift Wohnungseigentümer Nachbarrecht Schimmel Wirtschaftsplan Sondereigentum Garage Verwalter Einstimmigkeit Telefonwerbung Kündigung Makler Tierhaltung Protokoll Beschluss Wurzeln Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Gemeinschaftseigentum Arzthaftung Verkehrsunfall Veränderung Abmahnung Abschleppen Eigenbedarfskündigung Anfechtungsklage Nutzungsentschädigung Kurioses Miete Beirat Teilungserklärung Verwaltungsbeirat Mietminderung Gegenabmahnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!