Detailansicht Urteil
Auch Urteilsverfügungen müssen im Parteibetrieb zugestellt werden; §§ 929, 927 ZPO
OLG Rostock, AZ: 2 U 5/02, 20.02.2002
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 115/18, 21.02.2019
-
OLG Jena, AZ: 2 W 502/12, 04.03.2013
-
OLG Düsseldorf, AZ: 2 U 102/01, 08.11.2001
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop einstweilige Anordnung Arrest Arest Parteizustellung Gerichtsvollzieher Vollzug Vollziehung Parteibetrieb Verfügung
Ähnliche Urteile
- Erstattungsfähige Kosten: Überprüfung des vom Vermieter für eine Bedarfsperson geltend gemachten Eigenbedarfs durch einen Detektiv
- Räumungsklage nach Eigenbedarfskündigung - Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten
- Erstattung der Detektivkosten, die bei einem Kfz-Haftpflichtversicherer im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Versicherungsbetrug angefallen sind
- Sind Detektivkosten ersatzfähig oder muss der Arbeitgeber sie selbst tragen?
- Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Detektivkosten: Ermittlungen wegen Wettbewerbsverstoß
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Organisationsbeschluss Wirtschaftsplan Miete Makler Jahresabrechnung Verwaltungsbeirat Anfechtungsklage Verkehrsunfall Treppenlift Wurzeln Eigentümerversammlung Schimmel Sondereigentum Verwalter Teilungserklärung Nachbarrecht Gegenabmahnung Kurioses Kündigung Nutzungsentschädigung Beirat Mietminderung Eigenbedarfskündigung Abschleppen Telefonwerbung Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Beschluss Garage Protokoll Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Abmahnung Veränderung Tierhaltung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!