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Keine Erstattung der Kosten eigenständig durchgeführter Sanierungsmaßnahmen ohne Beschlussfassung; § 18 Abs. 2, 19 WEG
AG Dorsten, AZ: 3 C 181/21, 25.05.2023
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Einem Miteigentümer, welcher eigenmächtig Instandhaltungsmaßnahmen durchführt, steht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten zu.

Ein solcher Anspruch besteht weder aus Bereicherungsrecht, noch aus den Grundsätzen der Geschäffsführung ohne Auftrag. Denn gem. § 18 Abs. 2 WEG kann jeder Eigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Verwaltung des gemeinschaltlichen Eigentums verlangen, die dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen und, soweit solche bestehen, den gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Beschlüssen entsprechen.

Bezüglich etwaiger lnstandhaltungsmaßnahmen haben die Wohnungseigentümer somit einen Gestaltungsspielraum und können Kosten und Nutzen gegeneinander abwägen und begehrte Maßnahmen möglicherweise auch zunächst zurückstellen. Einen derartigen Ermessensspielraum sehen die Regelungen der Geschäftsführung ohne Auftrag und des Bereicherungsrechts im BGB hingegen nicht vor, sodass die Regelung des § 18 Abs. 2 WEG als lex specialis zu betrachten ist, welches den Regelungen des BGB vorgeht.

Eine ordnungsgemäße Verwaltung erfordert nach ständiger Rechtsprechung bei nicht lediglich geringfügigen Maßnahmen die Einholung mindestens dreier vergleichbarer Angebote und Zugänglichmachung dieser Angebote an die Wohnungseigentümer vor einer Beschlussfassung über die begehrte Maßnahme. Hierdurch soll gewährleistet sein, dass zum einen technische Lösungen gewählt werden, die eine dauerhafte Beseitigung von Mängeln und Schäden versprechen, dass aber andererseits auf die Wirtschafflichkeit geachtet wird und keine überteuerten Aufträge erteilt werden.

Die Gestattung eines separaten Wohnungseingangs in der Giebelwand eines Gebäudes durch die Teilungserklärung rechtfertigt noch nicht die Erschließung durch einen gepflasterten Weges zwecks Erreichen des Wohnungseingangs.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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