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Fernseher zu laut - fristlose Kündung für 83-jährigen Mieter
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 27 C 1107/20, 20.12.2022
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Zu lautes Fernsehen und das Summen eines Deckenventilators kann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses begründen.

Das hohe Alter eines Mieters ist in der Abwägung mit zu berücksichtigen, führt aber nicht dazu, dass andere Mieter Lärmbelästigungungen hinnehmen müssen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop