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Zwangsvollstreckung gegen WEG - Verwalter wegen nicht erstellter Jahresabrechnung, § 887 Abs. 1 und 2 ZPO
AG Bottrop, AZ: 20 C 55/11, 01.08.2012
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Erstellt der Verwalter trotz eines Titels gegen ihn die Jahresabrechnung nicht, kann der vollstreckende Wohnungseigentümer einen Hausverwalter mit der Erstellung der Abrechnungen beauftragen, § 887 Abs. 1 ZPO und hierfür einen Vorschuss über die voraussichtlichen Kosten gem. § 887 Abs. 2 ZP0 beantragen, welche als Geldforderung zu vollstrecken ist.

Der Verwalter ist ferner verpflichtet, die zur Erstellung der Jahresabrechnung notwendigen Unterlagen an den Gläubiger vorübergehend herauszugeben.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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