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Verkehrsunfall mit sicherungsübereignetem PKW
LG Bayreuth, AZ: 13 S 69/21, 01.06.2022
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Wird das Klagebegehren auf ein undifferenziertes Gemenge von Ansprüchen sowohl aus eigenem als auch aus abgetretenem Recht ohne Angabe einer Prüfungsreihenfolge gestützt, liegt eine alternative Klagehäufung vor, die wegen des Verstoßes gegen das Gebot, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen, unzulässig ist.

Auf Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB wegen Verletzung des Sicherungseigentums an einem Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall muss sich der Sicherungseigentümer das Mitverschulden des Halters und Sicherungsgebers nicht anspruchsmindernd zurechnen lassen. (Rn.40) Dem Schädiger kann aber ein Ausgleichsanspruch gemäß § 426 BGB gegen den Sicherungsgeber zustehen.

Macht der Halter (Sicherungsgeber; ähnlich: Leasingnehmer) in Prozessstandschaft für den nichthaltenden Eigentümer (Sicherungsnehmer, ähnlich: Leasinggeber) dessen deliktische Ansprüche wegen Verletzung des Eigentums geltend und verlangt er aufgrund einer Ermächtigung des Eigentümers Zahlung an sich selbst, kann der Schädiger die dolo-agit-Einwendung im Hinblick auf den ihm gegen den Halter zustehenden Ausgleichsanspruch gemäß § 426 BGB nicht erheben. Es besteht aber die Möglichkeit, den Ausgleichsanspruch im Wege der (Hilfs-)Widerklage gegen den Halter geltend zu machen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Klagebegehren Ansprüche Forderungen Rechtsansprüche Klagegrund Alternative Klagehäufung Undifferenziertes Gemenge Verschiedene Ansprüche Ungeordnete Klage Unzulässige Klage Gebot der Bestimmtheit Klagegrund genau bezeichnen Präzise Angaben machen Klar formulieren Konkrete Klage Schadensersatzansprüche Schadenersatzforderungen Entschädigungsansprüche Haftungsansprüche Ersatzansprüche § 823 Abs. 1 BGB Bürgerliches Gesetzbuch Haftungsgrundlage Gesetzlicher Anspruch Zivilrechtlicher Ansatz Verletzung des Sicherungseigentums Schädigung des Sicherungseigentums Beeinträchtigung des Pfandrechts Sicherungsrechtliche Verletzung Mitverschulden Eigenes Fehlverhalten Teilschuld Eigenes Verschulden Zurechnung Anspruchszurechnung Haftungszuweisung Verantwortlichkeitszuweisung Ausgleichsanspruch Entschädigungsanspruch Kompensationsanspruch Ausgleichsforderung Schadensausgleich § 426 BGB Paragraf 426 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Gesetzlicher Grund Normative Regelung Prozessstandschaft Prozessführungsbefugnis Prozessvertretung Stellvertretung im Rechtsstreit Deliktische Ansprüche Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung Haftungsansprüche Ansprüche aus rechtswidrigem Verhalten Ermächtigung des Eigentümers Bevollmächtigung Vollmacht Autorisierung Dolo-agit-Einwendung Einrede des dolus Einwand des Vorsatzes Vorsatzeinwendung Hilfs-Widerklage Nebenklage Zusatzklage Ergänzende Klage