Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung von Wohnraum wegen vertragswidriger Tierhaltung i
LG Hanau, AZ: 8 T 29/20, 28.12.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Eine fristlose Kündigung von Wohnraum wegen nicht genehmigter Haltung eines Hundes ist trotz Verschuldens des Mieters, der von einer Zustimmung zur Hundehaltung nach erfolgter Abmahnung nicht ausgehen konnte, unwirksam, wenn die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht festzustellen ist, insbesondere weil keine konkreten und akuten Beeinträchtigungen durch den Hund ersichtlich sind.

Ist das Mietverhältnis somit erst durch die in der Räumungsklage erklärten ordentlichen Kündigung beendet worden und hat der Mieter durch eine eigene Kündigung zu erkennen gegeben, dass er nicht an einem Fortbestand des Mietverhältnisses festhalten wolle, so hat er keinen Anlass zur Klage gegeben, mit der Folge, dass dem Räumungskläger die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen sind.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Mieter Vermieter Eigentümer Haus Wohnung Grundstück Wohnanlage Wohnung Mitmieter Nachbar Nachbarn andere Bewohner Allergie tierhaarallgerie Tierhaare hundehaare Katzenhaare Gesundheit bedrohlich gefährlich krank Ernst Genehmigung betroffen Zustimmung Haustier Haustierhaltung halten Haltung erlaubt wirksam möglich nichtig anfechten Mietrecht Tier vertrag Mietvertrag vertragswidrig Klausel generell grundsätzlich Einzelfall Interessen vergleich Ausgleich unangemessen AGB widrig benachteiligen Gebrauch Nutzen nutzung formularvertraglich abmahnen Abmahnung Verletzung Vertragsverletzung unerheblich nicht erheblich Individualabrede individual bellen stören Bautzen urinieren Geschäft tot kacke scheiße Balkon verrichten ausscheiden Sachsubstanz Gebäude kratzen heulen fiepen Kündigung konkret akut gegenwärtig fristlos außerordentlich ordentlich