Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Absenkungsbeschluss (mehrheitlicher Umlaufbeschluss) nach § 23 Abs. 3 S. 3 WEG ist nicht isoliert anfechtbar
AG Mülheim, AZ: 23 C 1145/23, 13.02.2024
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ein Absenkungsbeschluss nach § 23 Abs. 3 S. 3 WEG ist nicht isoliert anfechtbar, da es insoweit an einem Rechtsschutzbedürfnis fehlt.

Durch die isolierte Anfechtbarkeit würde das Verfahren unnötig in die Länge gezogen werden. In der Regel hat sich der Absenkungsbeschluss innerhalb kürzerer Zeit erledigt, da er nur zur Vorbereitung des eigentlichen Beschlusses dient. Dieser wird in der Regel zeitnah nach dem Absenkungsbeschluss gefasst werden.

Ein Anfechtungskläger hätte mithin in der Regel nur die Möglichkeit durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zumindest die Durchführung des
Beschlusses zu stoppen.

Denn die Erhebung einer Anfechtungsklage führt nicht dazu, dass der Beschluss nicht während des Verfahrens durchgeführt werden könnte, § 23 Abs. 4 S. 2 WEG.

Darüber hinaus müsste dann auch ein möglicher auf Grundlage des Absenkungsbeschlusses bereits gefasster Beschluss angefochten werden. Hier würde sich dann die Frage stellen, ob diesesVerfahren analog § 148 ZPO auszusetzen wäre, da die Frage der Rechtmäßigkeit des Absenkungsbeschlusses vorgreiflich sein könnte, wobei gemäß § 23 Abs. 4 S. 1 und 2 WEG aber eigentlich keine Vorgreiflichkeit besteht.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Organisationsbeschluss isoliert anfechtbar Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop