Detailansicht Urteil
Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
LG Dortmund, AZ: 9 T 310/24, 10.10.2024
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 15/23, 23.05.2023
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 90/22, 11.05.2023
-
AG München, AZ: 1294 C 8383/22 WEG, 18.08.2022
-
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 25/21 WEG, 05.08.2021
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Belege Einsicht Belegprüfung
Ähnliche Urteile
- Zum Anspruch auf Abberufung eines nichtzertifizierten Verwalters trotz bestandskräftiger Neubestellung; §§ 18, 19 WEG
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Zur Verwalterhaftung bei der Bauüberwachung am Gemeinschaftseigentum
- Versicherungsvertrag mit der WEG nicht zustande gekommen: Verwalter haftet nicht für entgangene Maklercourtage
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Einstimmigkeit Arzthaftung Mietminderung Abmahnung Wohnungseigentümer Beschluss Veränderung Jahresabrechnung Protokoll Miete Treppenlift Beirat Anfechtungsklage Sondereigentum Kündigung Eigentümerversammlung Wurzeln Nachbarrecht Wirtschaftsplan Makler Schimmel Tierhaltung Abschleppen Teilungserklärung Kurioses Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Garage Verwaltungsbeirat Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Telefonwerbung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Der BGH (VIII ZR 66/20) hatte im Mietrecht bereits entschieden, dass die Einsicht in Originalunterlagen zu gewähren ist.
Das LG Dortmund vertritt insoweit eine großzügigere Ansicht.