Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zur Beschlussersetzungsklage zur Ermittlung des Instandsetzungsbedarfs durch einen Sachverständigen
AG Bottrop, AZ: 20 C 11/24, 28.11.2024
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ein Beschluss, der einem Wohnungseigentümer einen Geldbetrag (hier: 12.000,00 €) zur Sanierung seiner Terrasse in Eigenregie zubilligt, ist unzulässig.

Zu den erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen gehört die Einholung eines Gutachtens als Vorfeldmaßnahme, um die Schadensursache zu ermitteln. Denn ohne genaue Kenntnis der Ursache ist eine nachhaltige Schadensbehebung nicht möglich.
Die Gemeinschaft kann nicht beschließen, dass ein Wohnungseigentümer zur Sanierung von Gemeinschaftseigentum verpflichtet wird, auch wenn die Gemeinschaft hierfür einen Geldbetrag zur Verfügung stellt. Es fehlt schon an der Beschlusskonpetenz der GdWE, Wohnungseigentümer mit Arbeiten welcher Art auch immer zu verpflichten.

Das Gesetz sieht insoweit nur eine Pficht zur Kostentragung, nicht aber eine Handlungspflicht vor. Ebenso wie INstandsetzungen können Eigentümer auch nicht zu Gartenarbeiten oder Hausflurreinigung herangezogen werden. Derartige Beschlüsse sind nichtig haben keine Verbindlichkeit, auch wenn die Anfechtungsfristen bereits abgelaufen sind.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gutachter Vorbereitung Grundlagenbeschluss