Detailansicht Urteil
Zur Verwalterhaftung bei der Bauüberwachung am Gemeinschaftseigentum
OLG Hamm, AZ: I-21 U 60/22, 26.11.2024
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 162/22, 26.01.2024
-
LG Stuttgart, AZ: 19 S 13/23, 01.08.2023
-
AG Hamburg-Barmbek, AZ: 883 C 11/14, 27.05.2016
-
AG Bensheim, AZ: 6 C 582/13, 28.02.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: HAftung Verjährung Hemmung UNterbrechung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Werkvertrag Verschulden erkennbarkeit erkennen
Ähnliche Urteile
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Versicherungsvertrag mit der WEG nicht zustande gekommen: Verwalter haftet nicht für entgangene Maklercourtage
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
- Nicht zertifizierter Verwalter darf nicht über den 30.06.2024 zum Verwalter bestellt werden; § 48 Abs. 4 S. 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Veränderung Makler Garage Teilungserklärung Mietminderung Beirat Abschleppen Miete Abmahnung Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Wurzeln Gemeinschaftseigentum Telefonwerbung Tierhaltung Protokoll Beschluss Kurioses Jahresabrechnung Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Schimmel Kündigung Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Einstimmigkeit Eigenbedarfskündigung Wohnungseigentümer Wirtschaftsplan Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Treppenlift Sondereigentum Arzthaftung Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!