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dauerhaft abgemeldeter Pkw darf nicht auf einem sondernutzungsberechtigten Stellplatz abgestellt werden; §§ 14, 13, 15 WEG; 1004 BGB
LG Hamburg, AZ: 318 S 93/08, 04.03.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Stellplatz Auto Fahrzeug Kfz Pkw Sondernutzungsrecht Beseitigunsanspruch beseitigung Schrott abgemeldet Stellfläche Gebrauchsregelung Gebrauch bestimmungsgemäßer
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