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Anfechtungsklage gegen Beschluss einer Untergemeinschaft muss sich gegen alle Wohnungseigentümer richten; § 46 Abs. 1 S. 2 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 231/11, 20.07.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Anfechtungsklage richtiger Beklagter Beklagte Partei Untergemeinschaft WEG Wohnungseigentümer Anfechtungsfrist notwendiger Streitgenosse § 46 WEG unzulässig Unzulässigkeit Klageumstellung Wiedereinstellung 233 ZPO Streitgenossen Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand Berufung Meistbegünstigungsgrundsatz
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