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Keine Vergütung bei ehrenamtlicher Vereinsarbeit
BGH Karlsruhe, AZ: II ZR 22/07, 03.12.2007
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Es ist satzungswidrig, wenn ehrenamtlich tätige Vorstandmitglieder für den Einsatz ihrer Arbeitskraft und -zeit Zahlungen verlangen, es sei denn dies ist in der Vereinssatzung ausdrücklich so festgeschrieben.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: Verein Vorstand Ehrenamt Vereinsarbeit Vorstandsmitglied Vorstehender Vorstehende Club Klub Zahlungen Arbeitskraft Arbeitszeit Entschädigung Vereinssatzung § 27 BGB Ehrenamt ehrenamtlich