Detailansicht Urteil
unwirksame Tierhaltungsklausel in Mietverträgen, § 307 Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 340/06, 14.07.2007
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: Miete Mieter Vermieter Miete Haustier Hund Katze Schlange Affe Haustierhaltung Klausel Mietvertrag Verbot Zustimmung Tierhaltung Haltung Ziervogel Ziervögel Fische Zierfische Beschwerdewert Streitwert Zulassung Berufung Revision Verwerfung verwerfen
Ähnliche Urteile
- Für die Rechtzeitigkeit der Miete genügt die Überweisung vom Mieterkonto, nicht der Zugang beim Vermieter; §§ 307; 556b Abs. 1 BGB
- Miete darf bis zur Höhe der Miete des Vormieters anfesetzt werden; §§ 556d, 556e BGB
- Kein Mietminderungsanspruch bei Entwendung einer im Keller vereinbarungsgemäß ausgelagerten Vermietereinbauküche?
- Keine Entschädigung für Reiseveranstalter, wenn Durchführung einer Pauschalreise durch Reisewarnung des auswärtigen Amtes unmöglich wird
- Kein Anspruch auf Kosten für Stornierung aus einem Beherbergungsvertrag wegen absagter Hotelübernachtung wegen der Corona-Pandemie
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Arzthaftung Miete Kündigung Eigenbedarfskündigung Sondereigentum Treppenlift Teilungserklärung Makler Jahresabrechnung Kurioses Organisationsbeschluss Mietminderung Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Beirat Beschluss Eigentümerversammlung Nutzungsentschädigung Protokoll Nachbarrecht Anfechtungsklage Telefonwerbung Tierhaltung Verwalter Wohnungseigentümer Verkehrsunfall Abschleppen Veränderung Schimmel Verwaltungsbeirat Wurzeln Abmahnung Garage Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Bzgl. der Formularklauseln in Mietverträgen kann nur eine genaue Kenntnis der aktuellen BGH-Rechtsprechung empfohlen werden.