Detailansicht Urteil
Erstattungen aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung aus einem Mietvertrag stellen Einkommen i.S.d. § 11 SGB II dar.
BSG Kassel, AZ: B 14 AS 188/11 R, 16.10.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 310/12, 20.06.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Arbeitslosengeld II - Minderung der Unterkunfts- und Heizkosten durch Rückzahlung bzw Gutschrift nach Nebenkostenabrechnung auch bei Insolvenz des Leistungsempfängers - kein Verfügungsverbot - Rückzahlung nicht Teil der Insolvenzmasse - Pfändungsschutz Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Mieter Vermieter Mietrecht Nebenkostenabrechnung Sozialrecht Leistungsempfänger Pfändungsfreigrenze Rückzahlung Nachzahlung Vorschuss Erstattung Schuldner Gläubiger Drittschuldner Rechtsanwalt Frank DOhrmann unpfändbarkeit Zwangsvollstreckung
Ähnliche Urteile
- Direktzahlung der Miete durch das Jobcenter auf das Vermieterkonto
- Leistungsanspruch bei vollständiger Erwerbsminderung
- Fiktion der dauerhaften Erwerbsminderung bei Menschen in einer WfbM
- Indizien für eine dauerhafte Erwerbsminderung, § 41 Abs. 3a SGB XII
- Reparaturkosten für Brille - Regelbedarf oder Sonderbedarf?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Gemeinschaftseigentum Wohnungseigentümer Makler Teilungserklärung Beschluss Abschleppen Garage Gegenabmahnung Verkehrsunfall Jahresabrechnung Tierhaltung Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Abmahnung Eigentümerversammlung Treppenlift Miete Veränderung Arzthaftung Anfechtungsklage Kurioses Verwalter Protokoll Einstimmigkeit Mietminderung Sondereigentum Nachbarrecht Kündigung Organisationsbeschluss Beirat Telefonwerbung Wurzeln Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!