Detailansicht Urteil
Zulässige Unterlassungsklage trotz Vertragsstrafe nach wiederholter verbotener Telefonwerbung; § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 UWG
OLG Bamberg, AZ: 6 U 2/07, 12.03.2007
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Frankfurt a. M., AZ: 12 U 33/11, 17.11.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 164/09, 10.02.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 348/06, 16.07.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wiederholungsgefahr Vertragsstrafe Abmahnung Kaltaquise Telefonwerbung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Aktivlegitimation Mitbewerberstellung Unterlassungsklage
Ähnliche Urteile
- Irreführung durch Internet-Werbung mit "beeinflussten" Bewertungen
- Täuschende Werbung durch die Verwendung der Bekanntheit eines Unternehmens/ Verweis auf die Quelle redaktioneller Berichterstattung/ Nutzung von Sternenbewertungen in der Werbung.
- „Bekannt aus…“ - Werbung zulässig? / Irreführung mit Sternebewertung
- Warengutscheine für die Abgabe von Empfehlungen auf Internet-Bewertungsportalen
- Sind Gutscheinen in Höhe von 50,- EUR für Google-Bewertungen wettbewerbsrechtlich zulässig?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Jahresabrechnung Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Beschluss Abschleppen Verwalter Treppenlift Wurzeln Protokoll Miete Schimmel Garage Gemeinschaftseigentum Makler Nutzungsentschädigung Verkehrsunfall Kurioses Sondereigentum Teilungserklärung Arzthaftung Beirat Tierhaltung Organisationsbeschluss Veränderung Telefonwerbung Kündigung Wohnungseigentümer Nachbarrecht Gegenabmahnung Wirtschaftsplan Abmahnung Mietminderung Anfechtungsklage Verwaltungsbeirat Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Zutreffend sind die Ausführungen zum Rechtsschutzbedürfnis einer Unterlassungsklage trotz Vorliegen eines Vertragsstrafeversprechens, jedoch hat das OLG Bamberg verkannt, dass vorliegend ein Verbraucher wettbewerbsrechtliche Ansprüche nach dem UWG geltend gemacht hat. Dieser ist jedoch in wettbewerbsrechtlichen Verfahren nicht klagebefugt gem. § 8 Abs. 3 UWG.
Er hätte daher zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen müssen. Die Klage war aber vor der Kammer für Handelssachen (Landgerichts Coburg Az: 1HK O 50/06) anhängig gemacht worden, welche für Wettbewerbssachen, nicht aber für zivilrechtliche Unterlassungsansprüche zuständig ist.