Detailansicht Urteil
Verbraucher kann Unterlassungsansprüche gegen unerbetene Telefonwerbung geltend machen; §§ 7 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. UWG, 823 Abs. 1, 1004 BGB
OLG Frankfurt a. M., AZ: 12 U 33/11, 17.11.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 38/10, 14.04.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 164/09, 10.02.2011
-
OLG Hamm, AZ: I-4 U 38/10, 10.06.2010
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 348/06, 16.07.2008
-
OLG Bamberg, AZ: 6 U 2/07, 12.03.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wiederholungsgefahr Vertragsstrafe Abmahnung Kaltaquise Telefonwerbung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Aktivlegitimation Mitbewerberstellung Unterlassungsklage Verbraucher getarnte Werbung Telefonanruf
Ähnliche Urteile
- Unterlassungsanspruch gegen Shopapotheke
- Wer darf den Begriff Architektenleistung werben?; §§ 3, 5 UWG; Art. 1 BayBauKaG
- Wann ist eine Werbung mit dem Wort "Architekt" irreführend; §§ 3, 5 UWG?
- Verbotene Werbeanrufe der Anwaltsplattform www.anwaltsportal24.eu
- Gilt das Widerrufsrecht bei der Bestellung eines Treppenlifts? Zur Abgrenzung Werkvertrag - Werklieferungsvertrag - §§ 312g, 312d BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Abmahnung Protokoll Eigentümerversammlung Tierhaltung Telefonwerbung Wurzeln Veränderung Treppenlift Einstimmigkeit Schimmel Kündigung Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Nutzungsentschädigung Miete Verkehrsunfall Abschleppen Teilungserklärung Verwalter Beirat Garage Beschluss Anfechtungsklage Gegenabmahnung Kurioses Gemeinschaftseigentum Makler Arzthaftung Nachbarrecht Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Wohnungseigentümer Mietminderung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!