Detailansicht Urteil
Mieter müssen Badezimmer lüften
AG Köln, AZ: 221 C 341/10, 26.08.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Düsseldorf, AZ: 53 C 1736/08, 23.07.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: Mieter Miete Schimmel Vermieter Badezimmer Badezimmerfenster lüften stoßlüften auf Kipp Mängel Mangel Vorbeugung Vorbeugen vorbeugen 535 BGB Feuchtigkeit feucht Dusche Fliesen
Ähnliche Urteile
- Keine einstweilige Verfügung, wenn Mieter den Vermieter über Stromausfall vorher nur durch eine SMS benachrichtigt hat.
- Kündigung wegen Mietrückstände (hier 2 Monate) kann treuwidrig sein, §§ 543, 546, 372, 242 BGB
- Kautionsrückzahlungsanspruch der Mietererben
- Verdunkeltes Kellerfenster ist kein Grund zur Mietminderung; §§ 535, 536 BGB
- Beweissicherungsverfahren auch bei unstreitiger Verursachung zulässig, wenn der Beseitigungsaufwand ungeklärt ist; §§ 485 ff ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wohnungseigentümer Nutzungsentschädigung Eigentümerversammlung Veränderung Eigenbedarfskündigung Garage Jahresabrechnung Protokoll Mietminderung Gegenabmahnung Miete Verkehrsunfall Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Makler Treppenlift Wurzeln Nachbarrecht Kurioses Abschleppen Beschluss Gemeinschaftseigentum Arzthaftung Anfechtungsklage Abmahnung Kündigung Verwalter Teilungserklärung Telefonwerbung Tierhaltung Organisationsbeschluss Beirat Verwaltungsbeirat Sondereigentum Schimmel
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!