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Zu den Schadensersatzansprüchen eines Wohnungseigentümers bei Wasserschaden, § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG
AG Idstein, AZ: 32 C 3/13, 22.04.2013
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Verbundene Urteile
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 62/06, 11.10.2006
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 28/04, 03.11.2004
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schadensersatz Schadenersatz Wohnungseigentümer Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wasserschaden treuepflichten Gebäudeversicherung
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In der Regel ist die Gebäudeversicherung für die Regulierung des Schadens einstandspflichtig, so dass der geschädigte Wohnungseigentümer sich schon aus dem gemeinschaftlichen Treuepflichtverhältnis nicht an den Verursacher wenden kann (BGH Karlsruhe, Az.: V ZR 62/06).
Reguliert die Gemeinschaft den Schaden ohne Hinzuziehung der Gebäudeversicherung, so kann der geschädigte Eigentümer ebenfalls nicht den Verursacher auf Schadensersatz verklagen, sondern allenfalls Ansprüche gegen die Gemeinschaft wegen Nichtgeltendmachung deren Schadensersatzansprüche gegen den verursachenden Wohnungseigentümer geltend machen.
Ob ein derartiger Anspruch gegen den Verband erfolgsversprechend ist, hängt vom Einzelfall ab.