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Mieter muss Wohnung im Übergabezustand zurückgeben.
OLG Düsseldorf, AZ: 24 U 200/10, 19.07.2011
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Mieter müssen das Mietobjekt im Übegabezustand zurückgeben.

Befinden sich einige wenige Gegenstände in der Wohnung, darf die Mietsache nicht vorenthalten werden, wenn die Beseitigung dieser Gegenstände nicht viel Mühe und Aufwand kostet und sie nicht viel Raum einnehmen.

Der Mieter ist beweispflichtig wenn er der Ansicht ist, dass die Gegenstände diese Kriterien nicht erfüllen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
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