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Die Eigentümergemeinschaft kann durch Beschluss eine Parkplatzregelung treffen; §§ 10 Abs. 6 WEG, 1004 BGB
AG Dortmund, AZ: 512 C 49/10, 11.01.2011
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Die Eigentümergemeinschaft kann durch Beschlussfassung eine Parkplatzordnung aufstellen, die von allen Wohnungseigentümern zu beachten ist.

Verstößt ein Eigentümer gegen die bestehende Parkplatzordnung, kann auch die Eigentümergemeinschaft als Verband gem. § 10 Abs. 6 WEG den einzelnen Wohnungseigentümer auf Unterlassen in Anspruch nehmen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Parkplatz parken Gemeinschaftsgrundstück, Sondernutzungsrecht Behinderung Sichtbehinderung Sicht verkehrssicherheit verkehrssicherungspflicht Ausfahrt Klagebefungnis Aktivlegitimation Rechtsanwalt Frank Dohrmann Gemeinschaftseigentum