Detailansicht Urteil
Schwackeliste ist ausreichende Schätzgrundlage für Mietwagenkosten; §§ 249, § 254 Abs. 2 BGB; 287 ZPO
AG Frankfurt am Main, AZ: 32 C 1718/11, 06.06.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Celle, AZ: 14 U 51/13, 09.10.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verkehrsunfall Mietwagen Mietfahrzeug Ersatzfahrzeug Miete Schadenersatz Schadensersatz Verbringekosten verbringung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Schätzung Sachverständiger Sachverständigengutachten Bottrop Mietpreisspiegel Schwacke haftpflichtversicherung
Ähnliche Urteile
- Mithaftung beim Verkehrsunfall auf Autobahn wegen Missachtung der besonderen Sorgfaltspflichten
- Verkehrsunfall: Halber Spurwechsel auf der Autobahn / Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
- Haftungsquote bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls durch den Eigentümer eines mittels Kredit finanzierten Personenkraftwagens.
- Atypische Kollision bei einer Rückwärtsfahrt? / Schadensersatzanspruch eines nichthaltenden Sicherungseigentümers
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wurzeln Verkehrsunfall Garage Eigenbedarfskündigung Wirtschaftsplan Nachbarrecht Wohnungseigentümer Makler Beschluss Gemeinschaftseigentum Kündigung Arzthaftung Beirat Protokoll Abmahnung Abschleppen Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Telefonwerbung Kurioses Gegenabmahnung Verwalter Einstimmigkeit Miete Veränderung Schimmel Mietminderung Treppenlift Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Teilungserklärung Sondereigentum Tierhaltung Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!