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Schwackeliste ist ausreichende Schätzgrundlage für Mietwagenkosten; §§ 249, § 254 Abs. 2 BGB; 287 ZPO
AG Frankfurt am Main, AZ: 32 C 1718/11, 06.06.2012
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OLG Celle, AZ: 14 U 51/13, 09.10.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verkehrsunfall Mietwagen Mietfahrzeug Ersatzfahrzeug Miete Schadenersatz Schadensersatz Verbringekosten verbringung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Schätzung Sachverständiger Sachverständigengutachten Bottrop Mietpreisspiegel Schwacke haftpflichtversicherung
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