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Die Umlegung von "sonstigen Betriebskosten" ist problematisch
OLG Düsseldorf, AZ: I-10 U 96/11, 15.12.2011
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Kommentar von std. iur. Anna Theis :
Der Vermieter sollte beim Abschluss eines Mietvertrages auf eine genaue Formulierung der Betriebskostenklausel achten und Betriebskostenumlegungen ausdrücklich formulieren.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: Miete Mieter Vermieter Betriebskosten umlegen Betriebskostenumlegung Mietvertrag AGB Vordrucke Mietvertragsvordrucke Nebenkosten Kosten Zahlungen Mieter Gebühren Klausel unwirksam Vorformulierungen sonstige Betriebskosten 535 BGB
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- Wärmeverbrauch wurde nicht erfasst - Wie muss die WEG die Heizkosten abrechnen?; §§ 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV a.F.; 21 Abs. 4 WEG a.F.
- Mieter darf Originalbelege nicht einsehen; §§ 226, 259 Abs. 1, 556 BGB
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