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Eine bereits beschlossene Treppenhausrenovierung kann durch einen Zweitbeschluss wieder aufgehoben werden; § 21, 23 WEG
AG Bottrop, AZ: 20 C 26/13, 25.10.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schönheitsreparatur Notwendigkeit Wohnungseigentümergemeinschaft Renovierung Instandhaltung Ermessen Eigentümerversammlung Anfechtungsklage beschlussanfechtung abgenutzt dreckig renovierungsbedürftig Mehrheitsbeschluss Anstrich anstreichen Aufhebung erstbeschluss Rückgängigmachung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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