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Eigentümergemeinschaft hat Beschlusskompetenz zum Einbau eines Treppenliftes; §§ 14 Nr. 1, 22 WEG
LG Erfurt, AZ: 7 T 575/01, 19.02.2002
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Die Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt die Beschlusskompetenz, den Einbau eines Treppenliftes zu beschließen.

Ein derartiger Beschluss ist auch nicht deshalb nichtig, wenn er vornehmlich nur einem Eigentümer zugutekommt.

Erfasst der Beschluss seinem Inhalt nach lediglich die Durchführung der Baumaßnahme, kann hier auch keine durch Beschlussfassung erfolgte unzulässige Begründung von Sondereigentum gesehen werden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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