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Umlagefähigkeit von Baumfällkosten / Zurückbehaltungsrecht des Mieters bei nicht gewährter Belegeinsicht
AG Leipzig, AZ: 168 C 7340/19, 14.04.2020
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Die Kosten der Fällung von Bäumen sind nicht als Kosten der Gartenpflege i.S.v. § 2 Nr. 10 BetrKV umlagefähig.

Den Mieter trifft keine Nachzahlungspflicht, wenn der Vermieter die Kosten eines im Vergleich zu den vorherigen Abrechnungszeiträumen um 25% gesteigerten Verbrauchs für Heizwärme nicht plausibel erklären kann.

Der Mieter kann die Nachzahlung geforderter Heizkosten gemäß § 273 Abs. 1 BGB verweigern, solange ihm der Vermieter keine Überprüfung der Abrechnung durch Belegeinsichtnahme ermöglicht.?
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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