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Gemeinschaft muss Wohnungseigentümer umfassendes Einsichtsrecht in die Unterlagen gewähren / Streitwert kann mit 2.500,00 EUR festgesetzt werden, §§ 48 GKG, 91a ZPO
AG München, AZ: 1294 C 8383/22 WEG, 18.08.2022
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