Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Unterlassungsanspruch wegen beeinträchtigenden Parkverhaltens in einer privaten Wohnanlage
LG Köln, AZ: 13 S 162/17, 26.09.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Der Umstand, dass ein Grundstückseigentümer je nach Parkposition seines Nachbarn nicht "in einem Zug" in seine Einfahrt einfahren kann, sondern hierzu auf dem vor seinem Grundstück gelegenen Wendehammer rangieren muss, stellt keine abwehrfähige Beeinträchtigung im Sinne von § 1004 Abs. 1 BGB dar.

Bei der Auslegung der Dienstbarkeit ist entscheidend auf die Grundbucheintragung abzustellen. Angesichts der Zweckbestimmung des Grundbuchs, jedem Gutgläubigen sowie allen späteren Verpflichteten und Rechtsnachfolgern über Inhalt und Umfang der eingetragenen Rechte eindeutig Aufschluss zu geben, ist bei der Auslegung auf den Wortlaut sowie insbesondere auf den Sinn abzustellen ist, wie er sich aus dem Grundbuch selbst ergibt. Umstände, die außerhalb dieser Urkunde liegen, dürfen zur Ermittlung von Inhalt und Umfang des dinglichen Rechts nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Umständen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: nachbar nachbarrecht grundstück eigentum grundbuch weg wege wegerecht zugang parkplatz abschleppen versperren versperrt unterlassen unterlassungsanspruch schadensersatz abschleppen abschleppkosten abschleppdienst wendehammer siedlung mehrfamilienhaus reihenhaus grundstück