Detailansicht Urteil
Zum direkten Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch eines Wohnungseigentümers bei baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums
LG Dortmund, AZ: 1 S 52/21, 28.03.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG München, AZ: 485 C 3241/20 WEG, 25.08.2021
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 284/19, 16.07.2021
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 299/19, 07.05.2021
-
AG Heidelberg, AZ: 45 C 108/19, 05.01.2021
-
LG Hamburg, AZ: 318 S 45/18, 30.10.2019
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
- Anspruch aus § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG auf Anbringung einer Wallbox betrifft nur das Ob, nicht das Wie
- Kein zwingender Anspruch auf Rückbau einer baulichen Veränderung - Nachträgliche Genehmigung, u.U. gegen Auflagen, zulässig
- Wie bestimmt muss ein Beschluss zur Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Nutzungsentschädigung Miete Gegenabmahnung Abmahnung Wirtschaftsplan Jahresabrechnung Gemeinschaftseigentum Wohnungseigentümer Beirat Einstimmigkeit Telefonwerbung Verkehrsunfall Schimmel Nachbarrecht Mietminderung Kurioses Teilungserklärung Arzthaftung Wurzeln Tierhaltung Verwaltungsbeirat Treppenlift Garage Eigenbedarfskündigung Abschleppen Veränderung Eigentümerversammlung Kündigung Anfechtungsklage Beschluss Protokoll Makler Organisationsbeschluss Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!