Detailansicht Urteil
Kammergericht Berlin kennt BGH-Rechtsprechung nicht: Streitwert für Jahresabrechnung bestimmt sich nach der Abrechnungsspitze (a.A. BGH V ZR 152/22); §§ 49 GKG; 28 WEG
KG Berlin, AZ: 10 W 33/23, 29.03.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 152/22, 24.02.2023
-
LG Düsseldorf, AZ: 25 T 182/22, 28.09.2022
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2/13 S 35/22, 08.08.2022
-
LG Köln, AZ: 29 T 44/22, 13.06.2022
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-09 S 45/21, 08.03.2022
Ähnliche Urteile
-
AG Witten, AZ: 25 C 6/22 WEG, 16.03.2023
-
LG Dresden, AZ: 2 T 441/22, 21.11.2022
-
AG Köln, AZ: 215 C 61/21, 19.05.2022
-
LG Lüneburg, AZ: 3 T 55/21, 15.03.2022
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Abrechnungsspitze Jahresabrechnung Anfechtungsklage Beschlussanfechtung Beschlussersetzungsklage
Ähnliche Urteile
- Streitwert beid er Anfechtung von Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung ist der Nennbetrag begrenzt durch § 49 GKG
- Zum Streitwert und Beschwerdewert eines angefochtenen Wirtschaftsplans / Zur Umdeutung eines nach dem Wortlaut nichtigen Beschlusses eines Wirtschaftsplanes; §§ 28 WEG; 49 GKG
- Nur die Wohnungseigentümergemeinschaft kann Unterlassung einer Einberufung einer Versammlung geltend machen / Der Streitwert entspricht der Hälfte der möglichen Beschlussanfechtungsklage; §§ 49 GKG; 24 WEG
- Zum Streitwert einer Beschlussanfechtung eines Grundlagenbeschlusses über eine Sanierung; §§ 44 Abs. 1 WEG; 49 GKG
- Streitwert für Anfechtung der Abrechnung richtet sich nicht nach der Abrechnungsspitze, sondern nach dem Ergebnis der gesamten Einzelabrechnung; §§ 49 GKG; 28 Abs. 2, 44 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Schimmel Eigentümerversammlung Arzthaftung Telefonwerbung Beschluss Wurzeln Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Wohnungseigentümer Verwalter Protokoll Garage Beirat Makler Kündigung Organisationsbeschluss Sondereigentum Wirtschaftsplan Treppenlift Eigenbedarfskündigung Tierhaltung Nutzungsentschädigung Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Abmahnung Gegenabmahnung Nachbarrecht Verkehrsunfall Anfechtungsklage Einstimmigkeit Mietminderung Kurioses Veränderung Abschleppen
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Peinlich, peinlich, Herr Dr. Elzer.
Auch die dogmatischen Begründungsansätze des KG Berlin werden nicht in Gänze den Erwartungen eines Obergerichtes gerecht.
Die Entscheidung des KG war bereits Rechtsgeschichte, bevor sie gefällt worden war. Eine Leistung, die es verdient hat, hier veröffentlicht zu werden.
Wir sind auf die nächste Auflage des WEG-Kommentars von Hügel/Elzer gespannt.