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Streitwert bei der Anfechtung von Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung ist der Nennbetrag begrenzt durch § 49 GKG
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 2/23 WEG, 20.03.2023
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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