Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Inwieweit muss der Mieter seine Bemühungen, Ersatzwohnraum zu suchen, darlegen
AG Münster (Westf.), AZ: 98 C 1500/22, 29.08.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Eigenbedarf liegt vor, wenn sich eine Person nach ihrer Scheidung entschließt, in eine andere Stadt umzuziehen und sich hierfür eine bewohnte Doppelhaushälfte kauft, um dort einzuziehen.

Soweit sich ein Mieter im Rahmen des § 574 BGB auf das Fehlen von angemessenem Ersatzwohnraum beruft, muss er substantiiert vortragen, welche Maßnahmen er ergriffen hat, um Ersatzwohnraum, der seinen finanziellen und persönlichen Verhältnissen angemessen ist, zu finden.

Gibt es Anzeichen, dass der Mieter über finanzielle Mittel verfügt, mit denen er auch auf einem angespannten Wohnungsmarkt etwas finden kann, sind Bemühungen nicht von vorne rein aussichtslos und müssen tatsächlich aufgenommen werden.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Mieter Vermieter Mietvertrag Vereinbarung vertrag Wohnung Haus Grundstück Mieten Miete zahlen Geld wohnen Mietverhältnis Fortsetzung Härte Hart Härtefall Ersatzwohnung gerecht ungerecht Kündigung kündigen außerordentlich ordentlich Kenntnis wissen schützen schützenswert Rechtfertigung neu ausziehen umziehen finanzielle wirtschaftliche Situation Widerspruch Einspruch Anwalt recht verwurzelt Familie Freunde sozial verbunden Umfeld soziales leben Eigenbedarf Überlassen Nutzen Nutzungswunsch widersprüchlich Sohn Tochter Kind Bedarfsperson Leben Lebensform gestalten Gestaltung Abwehr abwehren erfolgreich Härteprüfung Ersatzwohnraum