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Neuste Urteile

Unter einem gebührenpflichtigen Krankentransport ist ein Transport zu verstehen, der die Beförderung von Erkrankten, Verletzten oder die fachgerechte Betreuung in einem Krankenkraftwagen durch dafür qualifiziertes Personal umfasst.

Ein solcher Transport einer verletzten Person ist nicht erfolgt, wenn sich die Tätigkeit des mit dem Gebührenbescheid festgesetzten Rettungswagens auf ein Aufklärungsgespräch gegenüber dem Verunfallten über mögliche Spätfolgen eines Unfalls beschränkt.
VG Stade, AZ: 10 A 846/21, 27.02.2025
Ein Verstoß gegen die Regelung in Form der qualifizierten Protokollierungsklausel führt lediglich zu einer Anfechtbarkeit, nicht aber zu einer Nichtigkeit in der Eigentümerversammlung getroffenen Beschlüsse.

Wird ein nichtteilnahmeberechtigter Vertreter eines Wohnungseigentümers der Versammlung verwiesen, liegt hier kein unberechtigter Ausschluss von der Eigentümerversammlung.

Macht die Teilungserklärung die Gültigkeit der Beschlüsse der Wohnungseigentümer von der Protokollierung und der Unterzeichnung durch den Verwalter und zwei von der Versammlung bestimmten Wohnungseigentümern abhängig, ist in der Versammlung aber nur der Verwalter anwesend, der zugleich Eigentümer ist, genügt es, wenn er das Protokoll unterzeichnet.
LG Dortmund, AZ: 1 S 193/24, 04.02.2025
Das dem Lebensgefährten einer Mieterin ausgesprochene Hausverbot schädigt ihren Ruf, auch wenn sie mittlerweile aus dem streitgegenständlichen Objekt ausgezogen ist.

Im Spannungsfeld zwischen dem Hausrecht des Vermieters und dem Besuchsrecht des Mieters ist die Verhängung nur unter den Voraussetzungen möglich, dass ein sachlicher Grund vorliegt, der Hausfrieden wiederholt und erheblich gestört wird.
AG Gladbeck, AZ: 11 C 56/24, 23.01.2025
Endet der gemeinschaftliche Aufzug unmittelbar in der Wohnung eines Eigentümers, hat der betreffende Eigentümer ein berechtigtes Interesse daran, den Aufzug während der Fahrt zu seiner Wohnung mit einer Videokamera zu überwachen, damit unbekannte Dritte nicht unverhofft in die Wohnung des Eigentümers gelangen können.

Dies gilt auch dann, wenn die Zufahrt zur Wohnung nur über einen zusätzlichen Schlüssel möglich ist, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass mit dem angekündigten Besuch sich weitere Personen in dem Aufzug befinden können
LG Dortmund, AZ: 1 S 121/24, 21.01.2025
Nach § 940a Abs. 2 ZPO ist die Räumung von Wohnraum anzuordnen, wenn ein Dritter im Besitz der Mietsache ist, gegen den Mieter ein vollstreckbarer Räumungstitel vorliegt und der Vermieter vom Besitzerwerb des Dritten erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung über die Räumungsklage gegen den Mieter Kenntnis erlangt hat.

Diese Voraussetzungen liegen auch dann vor, wenn ein Versäumnisurteil ergangen ist, gegen welches durch den Mieter Einspruch zwischenzeitlich eingelegt wurde.
AG Bottrop, AZ: 8 C 367/24, 20.01.2025
Die Beschlussfassung zur Beauftragung einer Firma mit der Durchführung von Arbeiten, ohne dass zuvor auch nur ein Angebot eingeholt worden ist, widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.

Einem Miteigentümer, welcher eigenmächtig lnstandhaltungsmaßnahmen durchführt, steht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten zu.
AG Dorsten, AZ: 3 C 235/23, 16.01.2025
Ist eine rechtzeitige Wiederbestellung des Verwalters versäumt worden, kann dieser nicht etwa rückwirkend bestellt werden. Die organschaftliche Stellung kann nur für die Zukunft begründet werden.

War die Hausverwaltung für ein Jahr im Wege der Beschlussersetzungsklage durch das Gericht bestellt worden, beginnt die Jahresfrist mit der Verkündung des Urteils und nicht erst mit dessen Rechtskraft.

Beruft ein Verwalter nach Ablauf seiner Bestellzeit eine Eigentümerversammlung ein und hält diese ab, sind alle Beschlüsse wegen formaler Mängel anfechtbar.
AG Kiel, AZ: 111 C 15/24, 16.01.2025
Ein Eigentümer ist bei einer Beschlussersetzungsklage über einen Wirtschaftsplan zunächst aufgrund des Urteils des Amtsgerichts zu den entsprechenden Zahlungen verpflichtet.

Die Anfechtung des Anerkenntnisurteils im Wege der Berufung hat insofern keine aufschiebende Wirkung entfaltet (vgl. BGH V ZR 167/13). Unerheblich ist hierbei, wenn die nEigentumseinheit im Laufe des Jahres 2024 veräußert wurde. Denn mit dem Zahlungsverzug war bereits die Gesamtjahresrate fällig.
AG Wesel, AZ: 26 C 91/24, 16.01.2025