Neuste Urteile
Der Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung erfordert bei umfangreichen Erhaltungsmaßnahmen in der Regel die Einholung von drei Vergleichsangeboten. Die Einholung von Vergleichsangeboten ist kein Selbstzweck, so dass dies in Einzelfällen entfallen kann, etwa, wenn die Beklagte sich nachweislich und nachdrücklich vergeblich um die Einholung weiterer Angebote bemüht hat.
Die Kosten einer von einem Wohnungseigentümer ohne Beschluss veranlasste Instandsetzungsmaßnahme kann ihm auch nachträglich erstattet werden, wenn die Maßnahme dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprach.
Zur Finanzierung einer bestimmten Erhaltungsmaßnahme können die Wohnungseigentümer eine Sonderumlage auch schon vor einer Auftragsvergabe beschließen.
AG Düsseldorf, AZ: 290a C 23/24, 23.09.2024
Die Bestellung eines nicht zertifizierten Verwalters über den 30.06.2024 widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.
Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn folgende drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
1. Es gibt weniger als 9 Sondereigentumsrechte
2. Der Verwalter muss zugleich Wohnungseigentümer sein.
3. Weniger als 1/3 der Wohnungseigentümer verlangen einen zertifizierten Verwalter.
AG Dortmund, AZ: 514 C 8/23, 19.09.2024
Es genügt nicht, wenn eine im Wege der Beschlussersatzungsklage angeordnete Beschlussfassung gefasst wird, sie muss anschließend auch umgesetzt werden.
Eine vom Gericht angeordnete Beschlussfassung darf nicht von weiteren Bedinungen abhängig gemacht werden.
Ist für die Umsetzung einer Instandsetzungsmaßnahme eine Baugenehmigung erforderlich, kann dieser Einwand im Vollstreckungsverfahren keine Berücksichtigung mehr finden.
LG Dortmund, AZ: 17 T 22/24, 09.09.2024
Ein Beschluss, die Abschaffung der Laufenten gerichtlich durchzusetzen, ist von der Beschlusskompetenz der Eigentümer gedeckt und daher nicht nichtig.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist zur Geltendmachung von Zugangsrechten der einzelnen Eigentümer aktivlegitimiert, da ihr als Verband die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums zugewiesen ist (§ 18 Abs. 1 WEG) und deshalb die Abwehr von Beeinträchtigungen gemeinschaftlichen Eigentums zu ihren Verbandsaufgaben gehört.
AG Bottrop, AZ: 20 C 7/23, 06.09.2024
Soll über die Zustimmung zur Veräußerung beschlossen werden, genügt es wenn die Beschlussfassung schlagwortartig in der Einladung angekündigt wird.
Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Erwerber seine Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft nicht erfüllen kann, insbesondere persönlich oder wirtschaftlich als unzuverlässig einzustufen ist.
AG Oberhausen, AZ: 334 C 54/23, 27.08.2024
Eine Klausel in der Teilungserklärung, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses das Protokoll von zwei von der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Unterschrift bestimmenden Wohnungseigentümern erforderlich ist, ist dann nicht anwendbar, wenn nur ein Wohnungseigentümer an der Versammlung teilnimmt.
AG Bottrop, AZ: 20 C 37/23, 09.08.2024
Eine Klausel in der Teilungserklärung, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses das Protokoll von zwei von der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Unterschrift bestimmenden Wohnungseigentümern erforderlich ist, ist dann nicht anwendbar, wenn nur ein Wohnungseigentümer an der Versammlung teilnimmt.
AG Bottrop, AZ: 20 C 36/23, 09.08.2024
Hat eine Eigentümergemeinschaft keinen Verwalter, wird sie von allen nichtklagenden Wohnungseigentümern gemeinschaftlich vertreten.
Die zwischenzeitliche Wahl eines Verwalters ändert nichts an einer einem Rechtsanwalt erteilten Prozessvollmacht.
Zwar kann der einzelne Wohnungseigentümer bei Fehlen eines Verwalters grundsätzlich eine gerichtliche Entscheidung beantragen, durch die die WEG zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet wird.
Erforderlich ist aber die Angabe eines oder mehrerer konkreter Tagesordnungspunkte.
AG Viersen, AZ: 33 C 313/23, 06.08.2024