Detailansicht Urteil
Abschleppkosten müssen vorrangig vor dem Fahrzeughalter vom Fahrer bezahlt werden.
VG Oldenburg, AZ: 7 A 35/09, 27.02.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Kommentar von std. iur. Anna Theis :
Die Entscheidung ist zu begrüßen. Wer sich etwas zu Schulden kommen lässt, sollte auch dafür zahlen und nicht derjenige, dem das Auto gehört und der keine Ordnungswidrigkeit begangen hat.
Verbundene Urteile
-
AG Lübeck, AZ: 33 C 3926/11, 20.02.2012
-
VG Düsseldorf, AZ: 14 K 504/11, 15.03.2011
-
VG Köln, AZ: 20 K 678/10, 29.12.2010
-
OLG Hamm, AZ: 9 U 73/08, 09.09.2008
-
OVG Münster, AZ: 5 A 2339/99, 21.03.2000
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: Abschleppvorgang abschleppen Abschleppkosten Fahrer Halter wer zahlt? Gebühren Behörde Strafzettel Behindertenparkplatz Parken parken Name Anschrift Inanspruchsnahme Fahrzeugführer Fahrzeughalter vorrangig zahlungsunfähig § 24 StVG i. V. m. § 49 Abs. 1 Nr. 12, § 12 Abs. 3 Nr. 8 e) StVO.
Ähnliche Urteile
- Mithaftung beim Verkehrsunfall auf Autobahn wegen Missachtung der besonderen Sorgfaltspflichten
- Verkehrsunfall: Halber Spurwechsel auf der Autobahn / Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
- Haftungsquote bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls durch den Eigentümer eines mittels Kredit finanzierten Personenkraftwagens.
- Atypische Kollision bei einer Rückwärtsfahrt? / Schadensersatzanspruch eines nichthaltenden Sicherungseigentümers
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Arzthaftung Nachbarrecht Jahresabrechnung Abschleppen Verkehrsunfall Beirat Verwaltungsbeirat Schimmel Tierhaltung Telefonwerbung Abmahnung Wurzeln Teilungserklärung Veränderung Protokoll Miete Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Verwalter Gegenabmahnung Makler Kündigung Eigenbedarfskündigung Mietminderung Beschluss Wirtschaftsplan Nutzungsentschädigung Anfechtungsklage Kurioses Sondereigentum Garage Einstimmigkeit Treppenlift
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!