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Wird ein Fahrzeug abgeschleppt, ist es keine Ausrede, wenn man behauptet, man habe das Schild nicht gesehen.
VG Köln, AZ: 20 K 678/10, 29.12.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: Verstoß gegen § 12 Abs. 1 Nr. 6 a StVO Abschleppen Schild Verkehrsschild Baustelle Schilder nicht gesehen Abschleppdient Abschleppunternehmen abschleppen Auto PKW Verkehr Ordnungswidrigkeit § 84 § 77 VwVG NRW und § 15 Abs. 1 lfd. Nr. 7 KostO
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