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Urteile zu Kategorie: Zwangsvollstreckung

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Betreibt die Gläubigerin die Zwangsversteigerung aus Rechten der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG, geht diese einer zugunsten des Beschwerdeführers bereits bei Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens bestehenden Auflassungsvormerkung vor.
LG Tübingen, AZ: 5 T 72/16, 22.04.2016
Auch bei der Vollstreckung eines sogenannten Entziehungsurteils nach § 19 Abs. 1 WEG kommt eine einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens in Betracht.

Voraussetzung für eine einstweilige Einstellung ist gemäß § 30 a Abs. 1 ZVG zunächst die Aussicht, dass durch die Einstellung die Versteigerung vermieden wird, nur dann kann eine dem Eigentumsschutz dienende Verfahrenseinstellung erfolgen.
LG Regensburg, AZ: 64 T 309/17, 21.08.2017
Die formelle Rechtskraft des Beschlusses über die Festsetzung des Verkehrswertes steht einer Neubewertung durch das Vollstreckungsgericht nicht entgegen, wenn wesentliche neue Tatsachen eine Anpassung erfordern, die durch eine Beschwerde gegen die Wertfestsetzung nicht mehr geltend gemacht werden konnten.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 109/17, 07.12.2017
Wird von Dritten die Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers betrieben, ist der Verwalter grundsätzlich verpflichtet, die gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigten Hausgeldansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft in dem Zwangsversteigerungsverfahren anzumelden.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 82/17, 08.12.2017
Fällt eine Eigentumswohnung in den Nachlass und ist der Fiskus zum gesetzlichen Alleinerben berufen, sind die nach dem Erbfall fällig werdenden oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründeten Wohngeldschulden in aller Regel Nachlassverbindlichkeiten.

Nur wenn der Fiskus seine Rolle als Nachlassabwickler verlässt, er also zu erkennen gibt, die Wohnung für eigene Zwecke nutzen zu wollen, ist es gerechtfertigt, die Wohngeldschulden als Eigenverbindlichkeiten zu qualifizieren, bei denen eine Haftungsbeschränkung ausgeschlossen ist.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 309/17, 14.12.2018
Das Vollstreckungsverbot des § 111h Abs. 2 Satz 1 StPO unterbindet nur die Zwangsvollstreckung aus Rechten, die gegenüber dem in Vollziehung des Vermögensarrests entstandenen Sicherungsrecht der Staatsanwaltschaft nachrangig sind.

Vollstreckungsmaßnahmen anderer Gläubiger bleiben auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft in Vollziehung eines Vermögensarrests die Eintragung einer Sicherungshypothek bewirkt hat, insoweit zulässig, als sie auf Rechten beruhen, die nach dem Rangklassensystem des § 10 ZVG Vorrang genießen.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 56/19, 28.05.2020
Erfolgte im Urteil keine gesamtschuldnerische Verurteilung, haften die Wohnungseigentümer aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss nur als Teilschuldner.

Dies hat zur Folge, dass es auf die Frage, ob es gegen Treu und Glauben verstößt, wenn nicht zunächst nur ein Eigentümer zur Zahlung aufgefordert wird, nicht ankommt, da jeder Eigentümer nur seinen Bruchteil zu tragen hat.

Bei zwei Vollstreckungsgläubigern entsteht so eine 0,6 Gebühr aus Nr 3309, 1008 VV RVG gegen jeden der 22 Vollstreckungsschuldner aus dem Streitwert der zu bildenden Teilschuld.
LG Essen, AZ: 7 T 114/20, 14.08.2020
Nach § 155 Abs. 1 ZVG hat der Zwangsverwalter aus den Nutzungen einer Eigentumswohnung u.a. die Ausgaben der Verwaltung vorweg zu bestreiten.

Die Haftung des Zwangsverwalters wird für die wirksam begründeten Wohngeldvorschüsse nicht durch die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG beschränkt.
OLG Hamm, AZ: 15 W 342/03, 24.11.2003
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