Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Urteile zu Kategorie: Miete

Einträge 61 - 73 von 73
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Vermieters, welche die Haltung von Hunden und Katzen in der Mietwohnung generell untersagt, gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 168/12, 20.03.2013
Es ist nicht erforderlich, dass der Vermieter für jeden einzelnen Monat aufschlüsselt, welcher Betrag unter Berücksichtigung der von dem Mieter geleisteten Zahlungen jeweils noch als restliche Nutzungsentschädigung begehrt wird.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 94/12, 09.01.2013
Ein formularvertragliches Verbot der Hunde- und Katzenhaltung ist unwirksam, wenn es generell gelten soll, ohne die Möglichkeit einer Interessenabwägung. Selbst die Haltung eines Blindenhundes wäre nach der Vertragsklausel verboten. Dieser Ausschluss jeglicher Interessenabwägung führt dazu, dass die Vertragsklausel unwirksam ist.

Die Frage der Zulässigkeit der Tierhaltung bei nichtigem Verbot im Mietvertrag ist im Einzelfall unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zu entscheiden (Anschluss BGH, 14. November 2007, VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218).

Die Beseitigung eines Katzennetzes auf dem Balkon einer Mietwohnung kann der Vermieter jedenfalls dann nicht verlangt werden, wenn das Netz kaum sichtbar ist.
AG Köln, AZ: 222 C 205/12, 25.10.2012
Eine Klausel im Mietvertrag, die dem Mieter das Halten, Besitzen oder Nutzen eines Kraftfahrzeuges verbietet, ist gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.

Ein Anspruch eines Vermieters gegenüber dem Mieter auf Unterlassung des Haltens, des unmittelbaren Besitzens oder Nutzens eines Kraftfahrzeuges im Zusammenhang mit der Anmietung der Wohnung des Mieters aufgrund einer solchen Klausel besteht nicht, da den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
LG Münster, AZ: 3 S 37/14, 05.05.2014
War das der Schuldnerin gehörende Inventar bei der Einbringung in die Mieträume nicht sicherungsübereignet, so wird es vom Vermieterpfandrecht der Veräußerin erfasst. Eine erst anschließend erfolgte Sicherungsübereignung des Inventars kann diese Sachen nicht dem Vermieterpfandrecht der Klägerin entziehen, das diese gemäß §§ 578 Abs. 1, 566 Abs. 1, 562 Abs. 1 Satz 1 BGB kraft Gesetzes erworben hat.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 163/12, 15.10.2014
Hat der Vermieter nach einer Modernisierung (Wäremisolierung) die Miete bereits gem. § 559 BGB erhöht, kann im Rahmen einer Mieterhöhung gem. §§ 557, 558 BGB die Miete mit dieser Begründung nicht noch einmal erhöht werden.
AG Bottrop, AZ: 8 C 190/14, 30.09.2015
Ist eine Betriebskostenabrechnung fehlerhaft, kann der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Vermieter die zur Sicherheit geleistete Kaution auch dann komplett zurückverlangen, wenn sich aus der Abrechnung eine Nachzahlung des Mieters ergab.
AG Gladbeck, AZ: 12 C 289/15, 13.10.2015
Den Mieter trifft die Pflicht, vor Abschluss eines Gewerberaummietvertrags den Vermieter über solche Umstände in Kenntnis zu setzen, mit denen der Vermieter nicht rechnen kann und bei denen offensichtlich ist, dass diese für den Vermieter und dessen Abschluss des Mietvertrags von erheblicher Bedeutung sind.

Der Verkauf von Kleidung einer Marke, die allgemein in der Öffentlichkeit mit der rechtsradikalen Szene in Verbindung gesetzt wird, stellt einen wesentlichen Umstand dar, der noch vor Abschluss eines Mietvertrags gegenüber der Vermieterin der Räumlichkeiten, in welchen die Kleidungsstücke verkauft werden sollen, offenbart werden muss. Insoweit trifft den Mieter eine Offenbarungspflicht. Aufgrund der Wahrnehmung der hinter den zu verkaufenden Kleidungsstücken stehenden Marke in der Öffentlichkeit musste der Mieter davon ausgehen, dass die Vermieterin bei Kenntnis der Absichten des Mieters von einem Vertragsschluss abgesehen hätte.

Setzt der Mieter die Vermieterin nicht über solche relevanten Umstände in Kenntnis, kann hierin eine arglistige Täuschung gesehen werden, die die Vermieterin zur Lösung vom Vertrag durch Anfechtung berechtigt.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 192/08, 11.08.2010
Erfolgt die Stornierung einer Hotelbuchung (Tagungsräume/Hotel) zu einem Zeitpunkt, zu dem noch nicht absehbar war, dass die gebuchten Leistungen aufgrund der gesetzlichen Regelungen durch die geltende Coronaschutzverordnung noch nicht absehbar war, unterfällt die Stornierung der Buchung der Risikosphäre des Hotelkunden.
AG Kassel, AZ: 435 C 3090/20, 20.04.2021
Dem Veranstalter einer Pauschalreise hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn am Bestimmungsort der Pauschalreise oder in dessen unmittelbarer Nähe die Durchführung einer Pauschalreise aufgrund einer Reisewarnung des auswärtigen Amtes bezüglich der sich global auswirkenden Corona-Pandemie ausgesprochen wird.
Maßgeblich hierfür ist jedoch, dass eine solche Reisewarnung besteht.
AG Hannover, AZ: 502 C 12946/20, 09.04.2021
Zu der Frage ob ein Mietminderungsanspruch bei Entwendung einer im Keller vereinbarungsgemäß ausgelagerten Vermietereinbauküche besteht.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 198/15, 13.04.2016
Dem Gesetzeswortlaut lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass eine Geltendmachung des § 556e Abs. 1 Satz 1 BGB ausgeschlossen wäre, sofern in einem der Vormietverhältnisse eine die Grenzen des § 556d Abs. 1 BGB oder des § 556e Abs. 1 BGB hinausgehende Vormiete vereinbart wurde.
LG Berlin I, AZ: 67 S 113/22, 22.09.2022
Gemäß § 556b Abs. 1 BGB , der bestimmt, dass die Miete zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der vereinbarten Zeitabschnitte zu entrichten ist, kommt es für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung im Überweisungsverkehr nicht darauf an, dass die Miete bis zum dritten Werktag des vereinbarten Zeitabschnitts auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 222/15, 05.10.2016
Rückwärts