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Urteile zu Kategorie: Abschlussschreiben

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Anfertigung eines Abschlussschreibens hinsichtlich der Anwaltsgebühren nicht mehr zum vorangegangenen Eilverfahren gehört, sondern zur angedrohten Hauptsacheklage, und sich deshalb als eine neue, selbständig zu honorierende Angelegenheit im Sinne des § 17 RVG darstellt.
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 10/08, 12.03.2009
Den Abgemahnten trifft im Falle eines sofortigen Anerkenntnisses die Beweislast, dass ihm ein Abmahnschreiben nicht zugegangen ist. Der Abmahnende muss lediglich darlegen und beweisen, dass er das Abmahnschreiben versendet hat.
BGH Karlsruhe, AZ: I ZB 17/06, 21.12.2006
Der Verkauf von 414 Kleidungsstücken innerhalb von 12 Monaten bei Ebay stellt keinen Privatverkauf mehr dar, sondern ist als gewerbliches Angebot zu qualifizieren.

Der Verkauf als Privatverkäufer ist daher nicht mehr zulässig.
LG Essen, AZ: 44 O 66/13, 10.07.2013
Eine nach einer wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügung abgegebene Abschlußerklärung ist auslegungsfähig.

Bei Unklarheiten trifft den Abmahner eine Nachfasspflicht, bevor er Klage erhebt.
LG Duisburg, AZ: 23 O 38/02, 11.12.2002
Unklarheiten bei der Auslegung einer Abschlusserklärung zu Lasten desjenigen gehen, der sie verfasst hat. Was als Inhalt einer Abschlusserklärung im Wege ihrer Auslegung ermittelbar ist, kann statt dessen auch unter Vermeidung von Auslegungsbedarf unmittelbar zum Gegenstand einer konkreten Formulierung gemacht werden.

Der Unterlassungsgläubiger braucht das Risiko eines späteren Fehlverständnisses der Erklärung nicht zu übernehmen.
OLG Düsseldorf, AZ: 20 W 94/02, 30.01.2003