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Verwalter kann sich nicht selber entlasten, auch nicht in Vertretung der ihm übertragenen Stimmrechte einzelner Wohnungseigentümer; §§ 43 Abs. 1 Nr. 4, 43 Abs. 5, 25 WEG
KG Berlin, AZ: 24 W 5887/87, 12.09.1989
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AG Weimar, AZ: 5 C 839/11, 01.03.2013
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AG Neuss, AZ: 101 C 442/07, 28.01.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalternetlasung entlasten Beschlussfassung Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Anspruch Verwalter mitwirkungsrecht stimmen abstimmen mitstimmen Rechtsanwalt frank DOhrmann Bottrop
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